Hinweis zu den neuen Symbolen nach Funkanlagengesetz (FuAG)

Seit Juli 2025 gelten im Rahmen des überarbeiteten Funkanlagengesetzes (FuAG) neue Kennzeichnungspflichten für Funkanlagen, wie z. B. WLAN- oder Bluetooth-fähige Geräte. Auf vielen Produkten finden Sie nun zusätzliche Symbole oder Hinweise. Ziel der EU war die Reduzierung von Elektroschrott.

Eine Grafik ob ein Ladenetzteil Im Liferumfang enthalten ist

XX - YYW USB PD
XX - YY W

Eine Grafik mit mit Informationen zum Ladenetzteil

Ist die die Grafik auf der linken Seite durchgestrichen, bedeutet dass, das KEIN Ladenetzteil im Lieferumfang enthalten ist.

Ist es hingegen nicht durchgestrichen, heißt dass, das ein passendes Ladenetzteil im Lieferumfang ENTHALTEN ist.

Die Grafik auf der rechten Seite gibt Auskunft über die Spezifikationen, die das Ladenetzteil hat, wenn es im Lieferumfang enthalten ist, bzw. haben muss, sofern es nicht enthalten ist.

Die Zahl XX gibt die Mindestleistung an, die das Netzteil hat bzw. haben muss um das

Die Zahl YY ist die Höchstleistung die ein Ladenetzteil erbringen muss um die maximale Ladegeschwindigkeit zu erreichen.

Die Abkürzung "USB-PD" wird angezeigt, wenn das Gerät dieses Protokoll unterstützt. USB PD (USB Power Delivery) regelt die schnellste Stromzufuhr vom Ladenetzteil zur Funkanlage ohne Verkürzung der Batterielebensdauer - vorausgesetzt das Netzteil unterstütz diese Technologie ebenfalls.

Mehr Informationen zum FuAG

Die EU und der Gesetzgeber wollen Elektroschrott gezielt reduzieren. Da viele Haushalte bereits mehrere Ladegeräte besitzen, soll die überflüssige Produktion weiterer Netzteile vermieden werden.

Du möchtest es ganz genau wissen? Den vollständigen Gesetzestext zum Funkanlagengesetz findest du hier: www.gesetze-im-internet.de/fuag